Informationen für Versicherte
Ob arbeitsunfähig, pflegebedürftig oder bei einem vermuteten Behandlungsfehler, hier erhalten Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Begutachtungen des Medizinischen Dienstes.
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Informationen für Kranken- und Pflegekassen
Hier finden Sie u. a. die zuständige Beratungsstelle für eine Begutachtung oder einen Reha-Verlängerungsantrag sowie viele weitere nützliche Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst.
Informationen für Leistungserbringer
Hier finden Ärztinnen und Ärzte, Sanitäts- und Krankenhäuser, Pflegefachkräfte und andere Akteure des Gesundheitswesens Informationen zur täglichen Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst.
Der Medizinische Dienst als Arbeitgeber
Wenn es um Gesundheit und Pflege geht, stehen Menschen im Mittelpunkt. Mehr Verantwortung geht nicht – und wir übernehmen sie gerne.
Lernen Sie den Medizinschen Dienst als Arbeitgeber kennen und entdecken Sie Ihre Karriereoptionen bei uns.
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Fachservice Pflege
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Zur Vorbereitung auf Ihren Begutachtungstermin können Sie den Fragebogen herunterladen.
Fragebogen Pflegebegutachtung Item 1011
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Hier finden Sie mehrsprachige Flyer und weitere Informationen zur Pflegebegutachtung.
Versichertenbefragung 2023
Bericht zur Versichertenbefragung 2023
Wieder hohes Maß an Zufriedenheit mit Pflegebegutachtung des Medizinische Dienstes Mecklenburg-Vorpommern bei Versicherten
Die Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2023 hat erneut ein hohes Maß an Zufriedenheit mit dem Begutachtungsprozess gezeigt. Die Frage „Wie zufrieden waren Sie insgesamt mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern?“ beantworteten 88,6 Prozent mit „zufrieden“ weitere 7,5 Prozent mit teilweise zufrieden. Bei Detailfragen zum direkten Kontakt mit unseren Gutachterinnen und Gutachtern, aber auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Service-Telefon wurden sogar noch bessere Bewertungen abgegeben.
Befragung und Auswertung erfolgen unabhängig und neutral durch das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit. Befragt wird eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Stichprobe von Menschen, bei denen eine Pflegebegutachtung stattgefunden hat. Sie erhalten einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Pflegebegutachtung bewerten können. Teils füllt die Person, die die Pflegeleistung beantragt hat, den Fragebogen selbst aus, zum Teil tun das Angehörige oder Betreuungspersonen. Die Teilnehmenden senden ihre Antworten an eine neutrale Stelle, die die Auswertung vornimmt und die Ergebnisse an die Medizinischen Dienste übermittelt. Die Versichertenbefragung wird seit 2014 bundesweit für alle Medizinischen Diensten vorgenommen.
Medizinischer Dienst M-V Bericht zur Versichertenbefragung 2023 (PDF, barrierefrei)