Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst M-V
Dr. Ingrid Künzler ist die vom Verwaltungsrat bestellte Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern. Die Juristin hat als Geschäftsführerin langjährig den Rentenversicherungsträger für Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg geleitet.
Über ihre Arbeit als Ombudsperson berichtet sie jährlich dem Verwaltungsrat, dem Vorstand sowie der Aufsichtsbehörde des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern. Ihren Jahresbericht 2023 können Sie über diesen Link aufrufen.
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Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet zudem dem Verwaltungsrat und der Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass über ihre Tätigkeit und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern.
Sollten Sie mit dem Inhalt oder Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.
Die Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen und bearbeiten.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen, deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes können sich an die Ombudsperson wenden.
Als versicherte Person können Sie sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern an die Ombudsperson wenden. Wenn Sie beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind, können Sie sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Eingabe. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, darf die Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen ein Fall für die Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist Ihre Einwilligung notwendig. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder fordern Sie ein Formular per E-Mail oder Telefon an. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Ombudsperson tätig werden.
Nach Abschluss der Prüfung wird die Ombudsperson Sie schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung informieren.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Ombudsperson arbeitet unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Ombudsperson achtet streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst weitergeleitet. Sie können sich, falls Sie dies möchten, auch anonym an die Ombudsperson wenden. Bitte beachten Sie, dass die Ombudsperson Ihnen in diesen Fällen nicht persönlich antworten kann.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Bitte wenden Sie sich unter der Rufnummer 0173 9447745 an die Ombudsperson. Sie können hier gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, falls die Ombudsperson gerade nicht erreichbar ist.