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Strukturprüfungen nach § 275d SGB V beantragen

Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beim Medizinischen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern beantragen? Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare und nähere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Einleitungstext StrOPS-Richtlinie 2024

Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt.

Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Hinweis zu Anträgen OPS-Kodes der Anlage 2b (Stand 16.02.2024)

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Adressieren Sie Ihren Antrag an:

per E-Mail

strops(at)md-mv.de

Postadresse Strukturprüfungen

per Post:

Medizinischer Dienst Mecklenburg-Vorpommern
Hauptverwaltung
Krankenhaus-Strukturprüfungen
Lessingstraße 33, 19059 Schwerin