Krankenhaus-Strukturprüfungen
Strukturprüfungen nach § 275d SGB V beantragen
Ihr Krankenhaus möchte eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beim Medizinischen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern beantragen? Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare und nähere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Einleitungstext StrOPS-Richtlinie 2024
Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt.
Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Hinweis zu Anträgen OPS-Kodes der Anlage 2b (Stand 16.02.2024)
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).