Meldesystem
Geschütztes Meldesystem
Der Medizinische Dienst Mecklenburg-Vorpommern hat in Zusammenarbeit mit der Barth Datenschutz GmbH einen sicheren Online-Meldekanal für Hinweise zu rechtlichen Verstößen eingerichtet. Über das unten auf dieser Seite verlinkte Meldesystem können Sie sich auch technisch anonym an unsere Meldestelle wenden. Das Meldesystem erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen.
Text Meldesystem
Wer kann das Meldesystem nutzen?
- Beschäftigte des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern
- Alle Personen, die mit dem Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen von Begutachtungen, Bewerbungen oder als Geschäftspartnerinnen beziehungsweise Geschäftspartner in Kontakt kommen
Was kann ich der internen Meldestelle über das Meldesystem mitteilen? Wenn Sie der Meinung sind, dass im Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern gegen Gesetze, rechtliche Vorschriften oder interne Richtlinien verstoßen wird, nimmt unsere Meldestelle Ihren Hinweis gern entgegen.
Was darf ich nicht melden? Das Meldesystem ist ausschließlich für vermutete Rechtsverstöße da. Sie dürfen keine falschen Anschuldigungen erheben oder wissentlich falsche Informationen mitteilen.
Wie funktioniert das Meldesystem? Über das Meldesystem können Sie Meldungen in schriftlicher Form abgeben und bei Bedarf Dokumente übermitteln. Nach Abgabe werden für jede Meldung individuelle Zugangsdaten erzeugt (Zugangslink und Passwort). Diese müssen Sie sich speichern. Über das sichere Postfach können Sie dann auf Wunsch anonym mit der Meldestelle in Kontakt bleiben.
Wie funktioniert das sichere Postfach? Mit den individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt 3) zu Ihrem Hinweis können Sie sich jederzeit in das Meldesystem einloggen und den Bearbeitungsstand Ihres Hinweises verfolgen.
Was passiert nach Abgabe meines Hinweises? Der Hinweis geht direkt bei unserem Meldestellenbeauftragten (Barth Datenschutz GmbH) ein, der die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden und anderer genannter Personen stets wahrt. Die Meldestelle prüft den eingegangenen Hinweis und hält über das sichere Postfach Kontakt mit Ihnen. Sie bearbeitet den Hinweis und gibt Ihnen Rückmeldung. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach einer Sachanwendungs- und Plausibilitätsprüfung werden in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Mecklenburg-Vorpommern ggf. angemessene Folgemaßnahmen eingeleitet.
Werden Daten von Hinweisgebern gespeichert? Inhaltsdaten der Nachricht sowie personenbezogene Daten des Hinweisgebenden, sofern die Meldung nicht anonym erfolgte, werden gespeichert. Zudem werden personenbezogene Daten Dritter, die in der Meldung genannt werden, gespeichert. Die Daten werden zunächst ausschließlich im elektronischen Meldesystem gespeichert. Sollten die Daten für Folgemaßnahmen an Dritte übermittelt werden, werden Sie informiert.