Pflege
Der Medizinische Dienst stellt Pflegebedürftigkeit fest und gibt Impulse für eine gute Pflege.
Behandlung im Krankenhaus
Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle.
Ambulante Versorgung
Der Medizinische Dienst berät Kranken- und Pflegekassen bei sozialmedizinischen Fragen zur ambulanten Versorgung.
Mitteilungsmanagement
Der Medizinische Dienst benötigt Berichte und Befunde. Patientendaten werden dabei geschützt.
Strukturprüfungen
Informationen für Krankenhäuser, die eine Strukturprüfung nach § 275d SGB V beantragen wollen.