Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen, ob die (sozial)-medizinischen oder pflegerischen Voraussetzungen für Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen und sie prüfen, ob Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser die Qualitätsanforderungen erfüllen. Kern ihrer Arbeit ist es, allen Versicherten die Leistungen nach objektiven medizinischen Kriterien zu gleichen Bedingungen zugutekommen zu lassen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig und nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen verpflichtet. Jede Begutachtung erfolgt auf einer gesetzlichen Grundlage (SGB V, SGB XI) und nach fachlichen Qualitätsstandards.
12.000 Beschäftigte – 6 Millionen sozialmedizinische Empfehlungen – 35.000 Qualitätsprüfungen
Mit bundesweit rund 12.000 Beschäftigten, darunter 2.500 Ärztinnen und Ärzte aus mehr als 50 Fachgebieten, 4.900 Pflegefachkräfte sowie Fachleute aus Medizintechnik und Pharmazie, haben die Medizinischen Dienste im Jahr 2023 insgesamt 21.900 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie 13.200 Strukturprüfungen zu technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern durchgeführt. Darüber hinaus haben sie mehr als 6 Millionen versichertenbezogene sozialmedizinische Empfehlungen an die Kranken- und Pflegekassen abgegeben. In fast der Hälfte dieser Fälle ging es um die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. „Mit persönlichen Beispielen zeigen wir, wie die Beschäftigten ihre Arbeit erleben, was sie motiviert, mit welchen Qualifikationen und Erwartungen sie zum Medizinischen Dienst gekommen sind und welche positiven und manchmal auch belastenden Erfahrungen ihre tägliche Arbeit mit sich bringt“, so Dr. Ulf Sengebusch, Vorstandsvorsitzender, Medizinischer Dienst Sachsen.
Blick nach vorn
Der Bericht zeigt außerdem die zukünftigen Herausforderungen für die Arbeit der Medizinischen Dienste: „Angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und des Fachkräftemangels gilt es, die Begutachtungen und Prüfungen des Medizinischen Dienstes weiterzuentwickeln und dabei unbedingt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Nur so gewährleisten wir, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung verlassen können“, betont Dr. Ulf Sengebusch, Vorstandsvorsitzender, Medizinischer Dienst Sachsen.
Der Bericht „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ steht unter www.medizinischerdienst.de/kompetenzbericht als PDF-Datei sowie im barrierefreien html-Format zur Verfügung.
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