Der Begutachtungsleitfaden in der Fassung vom 15.Mai 2023 beinhaltet insbesondere folgende Änderungen im Vergleich zur Vorversion:
Die neue Struktur der StrOPS-RL 2023 und das geänderte Vorgehen bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Vergütungsrelevanz wurden übernommen. Zwei neue Flowcharts zum Ablauf dieser Prüfungen wurden eingefügt. Alle Flowcharts wurden in ein neues Layout überführt.
Auch die nun in der StrOPS-RL verwendeten generischen Formulierungen zur Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen bei den Antragsarten bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz wurden berücksichtigt.
Anstatt des Begriffs „Vergütungsrelevanz" wird nun einheitlich der Begriff „Abrechnungsrelevanz" verwendet.
Die Information, dass die rückwirkenden Klarstellungen des BfArM aus 2021 nicht mehr im OPS 2023 angeführt werden, aber weiterhin gültig sind, wurde bei den entsprechenden SMB (Strukturmerkmalsbeschreibungen) ergänzt. Bei allen SMB wurde ein neues Aktualisierungsdatum (15. Mai 2023) eingefügt.
Vier SMB sind neu: SMB 52 zur Fachweiterbildungsquote beim OPS 8-98d, SMB 53 zur Teleradiologie, SMB 54 zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) und SMB 55 zur Telemedizin.