In welchen Fällen werden die Kosten für eine medizinische Leistung von den Krankenkassen übernommen? Grundsätzlich ist das geregelt im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem Vergütungssystem, nach dem ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der EBM bestimmt als Honorarordnung den Inhalt der mit den Kassen abrechnungsfähigen Leistungen.
Doch es gibt Ausnahmen und etliche Wenn- und Aber-Regelungen. So können Leistungen, deren Kosten eigentlich von Versicherten selbst bezahlt werden müssen (IGeL), von den Krankenkassen übernommen werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Andersherum müssen Leistungen, deren Kosten üblicherweise von den Krankenkassen übernommen werden, unter bestimmten Bedingungen von den Versicherten selbst bezahlt werden. Der IGeL-Podcast entwirrt den Kosten-Wirrwarr und erläutert, wann und warum Kassenleistungen bisweilen IGeL sind und umgekehrt.
Ein IGeL-Podcast mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund.
Zum IGeL-Podcast "Kassenleistung oder IGeL?" im IGeL-Monitor.
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