Die Qualität von vollstationären Pflegeeinrichtungen wird regelhaft einmal im Jahr geprüft. Dieser Prüfrhythmus kann auf zwei Jahre verlängert werden, wenn eine Einrichtung bei einer Qualitäts-Prüfung gut abschneidet und gute Indikatorenergebnisse hat. Die überarbeiteten Richtlinien optimieren das Verfahren, mit dem festgestellt wird, ob für eine Pflegeeinrichtung eine Verlängerung des Prüfzeitraums in Frage kommt oder ob gegebenenfalls eine Regelprüfung unangekündigt durchgeführt werden muss. Harmonisiert wurden insbesondere die Zeiträume, in denen die dafür notwendigen Kriterien erfüllt sein müssen. Damit kann für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung bereits zum Ende eines Kalenderjahres festgestellt werden, ob eine Verlängerung des Prüfrhythmus erfolgt. So können die betreffenden Pflegeeinrichtungen frühzeitig von den Landesverbänden der Pflegekassen darüber informiert werden, dass sie die Anforderungen für die Verlängerung des Prüfrhythmus erfüllen.
Die Kriterien für die Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangekündigter Prüfungen wurden durch den Medizinischen Dienst Bund erstmals in der Richtlinien-Fassung vom 9. März 2023 festgelegt. Aufgrund dieser Richtlinien profitierten in der zweiten Jahreshälfte 2023 bereits 475 und im Jahr 2024 weitere 961 vollstationäre Pflegeeinrichtungen von einem verlängerten Prüfrhythmus.
Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PDF 0.26 MB)