Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Begutachtung der Versicherten durch den Medizinischen Dienst. Dieser stellt die Pflegebedürftigkeit fest und nimmt die Einstufung in die Pflegegrade vor. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches hat die Begutachtung im Hausbesuch zu erfolgen. „Die Medizinischen Dienste können die Begutachtung im Hausbesuch nicht mehr in jedem Fall fristgerecht gewährleisten, wenn nicht unmittelbar gegengesteuert wird. Damit die Versicherten eine qualitativ hochwertige und zeitgerechte Begutachtung erhalten, muss das strukturierte Telefoninterview sofort wieder eingeführt werden. Der Gesetzgeber hat jetzt im Rahmen der Pflegereform die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung vorzusehen“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Positive Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, Versicherte zeitnah unterstützen
Die Erfahrung aus der Pandemie zeigt, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein kann: Die Pflegegradverteilung blieb bundesweit stabil, weil sich das Begutachtungsverfahren sehr gut eignet, um es auch telefonisch einzusetzen. Das trifft insbesondere auf Höherstufungsanträge zu: Diese werden von Versicherten gestellt, deren Pflegebedürftigkeit zugenommen hat und die zuvor in eigener Häuslichkeit begutachtet worden sind. Das gilt beispielsweise bei Versicherten, die an fortgeschrittenen Krebserkrankungen oder Demenz leiden. „In solchen Situationen geht es darum, eine zügige Begutachtung ohne Belastung für die Betroffenen zu ermöglichen, damit sie schnellstmöglich ihre Leistungen erhalten. Die Vorteile des Telefoninterviews überwiegen hier die des Hausbesuches“, erläutert Engler. Die Höherstufungsanträge haben sich zwischen 2016 bis 2022 von 0,6 Millionen auf 1,2 Millionen verdoppelt. Die Ergebnisse der Versichertenbefragung haben gezeigt, dass die Zufriedenheit der Versicherten mit dem strukturierten Telefoninterview genauso hoch war wie bei den Hausbesuchen.
Ressourcenschonender Umgang mit Pflegefachkräften notwendiger denn je
Die Pflegebegutachtung erfolgt beim Medizinischen Dienst durch qualifizierte Pflegefachkräfte. Die Medizinischen Dienste in den Ländern haben in den vergangenen Jahren mit erheblichen Personalverstärkungen und Optimierungen in den Abläufen proaktiv reagiert. Die Anzahl der Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte ist zwischen 2016 und 2021 bundesweit um 43 Prozent gestiegen. „Aufgrund des Fachkräftemangels stehen immer weniger Pflegefachkräfte zur Verfügung und der Trend verstärkt sich durch die demografische Entwicklung“, sagt Engler. „Ein schonender Umgang mit der kostbaren Ressource Pflegekraft ist dringend geboten. Dazu kann der Einsatz verschiedener Begutachtungsformate aktiv beitragen.“
Qualitativ hochwertige Begutachtung sichern – digitale Formate weiterentwickeln
Der Medizinische Dienst hat während der Pandemie auch Videobegutachtungen in Pflegeeinrichtungen getestet, um deren Potenzial für die Weiterentwicklung der Begutachtungsformate zu eruieren. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass auch diese sehr gut geeignet sind, um ortsungebunden und qualitativ hochwertige Pflegebegutachtungen durchführen zu können. Der Medizinische Dienst Bund hat eine große Forschungsstudie in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen gestartet, um Eignung, Güte und Einsatzmöglichkeit der Videobegutachtungen wissenschaftlich zu untersuchen. Dieses Format gilt es, in einem zweiten Schritt für die Versicherten anzubieten. Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit von W-LAN, das derzeit weder in Pflegeheimen noch in der ambulanten Versorgung flächendeckend vorhanden ist.
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